Im Januar 2025 habe ich mich bei der Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Marit Hansen, über Paypal beschwert. Grund: ich bekomme noch immer von Paypal E-Mails, obwohl ich meine Mitgliedschaft bei Paypal aufgrund von Datenschutzverstößen (Nicht-Löschung von Altdaten) beendet hatte. Offenbar hatte Paypal noch immer meine E-Mailadresse benutzt, obwohl diese hätte gelöscht werden müssen.
Federführend zuständige Nationale Kommission für den Datenschutz des Großherzogtum Luxemburg (CNPD); dort ist meine Beschwerde anhängig. Die amerikanischen Firmen nehmen gern unsere Daten, zum Löschen ist man anscheinend überhaupt nicht bereit. Unsere legitimen Datenschutzrechte interessieren in den USA nicht. Wer auf Datenschutz besteht, muss sich auf langwierige Verfahren einstellen, in welchen Beamte beschäftigt werden.
Tipp:
Man kann im Internet genauso gut mit Kreditkarte zahlen. Man braucht kein Paypal. Vorteil: Man bleibt Herr seiner Daten.
Persönlicher Hintergrund
Nach Umzug hatte ich online etwas für ca. 350 € bestellt. Vorher war ich umgezogen und hatte bei Paypal meine neue Adresse hinterlegt. Die Bestellung wurde durch meinen Paypal-Account dann an meine alte Adresse geleitet. Der Abwicklungsprozess verlief beim Händler vollautomatisch und konnte nicht gestoppt und somit die Zieladresse nicht korrigiert werden. Die Sendung ging an die falsche Adresse raus, nach Wochen ging die Sendung zurück und mir wurde der Kaufpreis erstattet.
Ende vom Lied: Ich habe auf diese Weise Paypal einen zinslosen Kredit eingeräumt. Paypal hätte, als ich meine neue Adresse bekanntgab, die alte löschen müssen.
Zuständigkeit für Beschwerden über Paypal
Die Zuständigkeit für Paypal liegt somit hier:Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Sekretariat
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Tel.: 033203 356-0
Fax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@LDA.Brandenburg.de
Internet: www.lda.brandenburg.dewww.lda.brandenburg.de
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