Unverlangt geschickte Newsletter sind illegal. Man könnte den Versender beider Bundesnetzagentur anzeigen oder mit einem Rechtsanwalt drohen. Aber es funktioniert auch in freundlicherem Tonfall und damit wesentlich stressärmer.
Musterbrief
Auf diese E-Mail hin erhielt umgehend eine E-Mail mit einer Entschuldigung:——[E-Mail Anfang]——
——[E-Mail Ende]——
In der Regel gibt es im Newsletter die Möglichkeit, den Newsletter abzubestellen; diese Möglichkeit gab es in diesem Fall nicht. Da beim Versand von Newslettern gewöhnliche ein not reply-Absender verwendet wird, richtet man seine E-Mail an die Adresse, die im vorgeschriebenen Impressum steht.
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